Hallo Mecki,
das geht! Generell können Schadenfreiheitsrabatte übertragen werden, aber nur dann, wenn es den gleichen Fahrer betrifft. Also bei der Übertragung vom (stillgelegten) privaten Fahrzeug auf das Geschäftsfahrzeug, das jetzt vom gleichen Fahrer genutzt wird, wie in diesem Falle auch privat, das geht. Wenn die Versicherung da Sperenzchen macht: wechseln! Es gibt bestimmt eine Versicherung, die die Übertragung akzeptiert. Allerdings muss der bisherige Fahrzeughalter und der künftige Fahrzeughalter mit der Übertragung einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung gegenüber der Versicherung abgeben.
Auch andere Fälle der Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten sind denkbar. Wenn beispielsweise der Sohn oder die Tochter ohnehin schon immer das Auto des Vaters gefahren hat und dieser nicht mehr fährt, dann ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auch möglich, wenn der Sohn oder die Tochter jetzt ein eigenes Auto kauft.
Schwierig wird es allerdings, wenn der Schadenfreiheitsrabatt wieder zurück übertragen werden soll, weil jetzt beispielsweise das Geschäft aufgegeben und das Fahrzeug künftig privat weiter gefahren werden soll. Unmöglich ist es aber nicht, man muss nur eine Versicherung finden, die die Übertragung akzeptiert.
Freundliche Grüße,
Fritz