Hallo zusammen
ich mach´s mal Stichpunktartig:
Seit 2005 RechtV mit Erbrecht
2011 Erbengemeinschaft mit mehreren Personen (Notar und Grundbucheintrag)
2013 einer der Erben bekommt einen "gesetzlichen Vormund"
04.2015 neue RV auch mit Erbrecht
Bis hierhin keine Erbstreitigkeiten
08.2015 Vormund will wohl Erbanteil einklagen
Heute wollten wir deshalb über die RechtV ein Beratungsgespräch haben -
wurde abgelehnt weil es ein "laufendes Verfahren / existierender Vorgang" (o. ä.) sein soll.
Wir sollten uns an die alte RV wenden, da 2011 die Erbengemeinschaft in Kraft trat.
Ist das korrekt ???
Gruß Eremit
wasserschaden frankfurt