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Montag, 10. August 2015, 13:39

RechtV verweigert Beratungsgespräch

Hallo zusammen

ich mach´s mal Stichpunktartig:

Seit 2005 RechtV mit Erbrecht

2011 Erbengemeinschaft mit mehreren Personen (Notar und Grundbucheintrag)

2013 einer der Erben bekommt einen "gesetzlichen Vormund"

04.2015 neue RV auch mit Erbrecht

Bis hierhin keine Erbstreitigkeiten

08.2015 Vormund will wohl Erbanteil einklagen

Heute wollten wir deshalb über die RechtV ein Beratungsgespräch haben -
wurde abgelehnt weil es ein "laufendes Verfahren / existierender Vorgang" (o. ä.) sein soll.

Wir sollten uns an die alte RV wenden, da 2011 die Erbengemeinschaft in Kraft trat.

Ist das korrekt ???

Gruß Eremit

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