Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung läuft auch unter dem Namen Heizöltank-Haftpflichtversicherung und schützt die Besitzer
eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden
Stoffen im Falle von Schäden an Gewässern. Der Inhaber einer Anlage mit
wassergefährdenden Stoffen hat für Schäden Dritter aufzukommen, die
verschuldensunabhängig z. B. durch auslaufendes Heizöl entstanden sind.
Die Versicherung ist dabei dafür zuständig zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist (vergleichbar mit der Rechtsschutzversicherung). Die Versicherungsleistung besteht dann darin, die berechtigten Forderungen zu erfüllen und die unberechtigten Forderungen abzuwehren und das notfalls auch vor Gericht.
Versichert ist der Inhaber der Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sowie alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen
eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten an
der Anlage verrichten.
Zu unterscheiden sind dabei Personenschäden (Schadenereignisse, die den Tod, eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hatten) und Sachschäden (wenn Sachen beschädigt, zerstört oder vernichtet wurden).
Bei Personenschäden werden u.a. Heilbehandlungskosten, Krankenhauskosten, Kosten für eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld gezahlt. Bei den Sachschäden beläuft sich die Leistung der Versicherung auf die Übernahme von u .a. Reparaturkosten,
Wiederbeschaffungskosten, Renovierungskosten und Wertverlust.
Auch Vermögensschäden werden ersetzt: Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Gewinnminderung oder -ausfall.
Bei allen Schaden wird nur auf Zeitwertbasis entschädigt. Das beduetet, dass der Schädiger nur dazu verpflichtet ist,den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde,
wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.
Darüber hinaus werden auch die Rettungskosten übernommen. Darunter fallen zum einen die Aufwendungen, die der Versicherte zur Abwendung oder Minderung eines
drohenden Schadens für geboten halten durfte und zum anderen die Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des Zustandes von
Grundstücks- und Gebäudebestandteilen erforderlich sind.
In folgenden Schadensfällen tritt die Versicherung ein:
- Heizöl tritt aus undichten Leitungen aus.
- Rohrleitungen brechen, weil sich der Boden senkt.
- Der Tank rostet durch und Öl tritt aus
- Kosten für die Reinigung von verschmutzten
Gewässern, Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen
kontaminierten Erdreichs, Gutachterkosten werden erstattet