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Samstag, 28. Dezember 2013, 08:03

Wechsel der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus

Hallo,von einem Bekannten haben wir gehört, dass er für seine
Wohngebäudeversicherung einen sehr viel niedrigeren Beitrag zahlt als
wir. Es würde sich für uns lohnen, die Versicherung zu wechseln. Nun kenne ich es von der Hausrat- und
Haftpflichtversicherung nur so, dass man lediglich im Schadensfall die
Versicherung wechseln kann. Ist das bei der Wohngebäudeversicherung auch
so, oder habe ich dort ein ganz normales Kündigungsrecht? Wer hat
Erfahrungen und kann mir helfen?

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Samstag, 28. Dezember 2013, 08:14

Grundsätzlich kann man jede Sachversicherung zum Ablauf kündigen. Laut VVG darf keine
Sachversicherung mehr länger als 3 Jahre laufen, danach verlängern sich
die meisten stillschweigend jährlich. Du kannst jeweils zum Ablauf mit
dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Oder eben nach bezahlten Schäden
oder Beitragsanpassung. Mach aber bitte nicht den Fehler nur nach Preis
zu selektieren, gerade bei den Sachversicherungen sind gravierende
Unterschiede möglich was die Einschlüsse betrifft, und wegen ein paar
Euros an der Absicherung sparen ist m.E. der falsche Weg.