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Samstag, 28. Dezember 2013, 08:39

Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden

Hallo, seit etwa vier Jahren sind wir Hausbesitzer und haben unsere
Wohngebäudeversicherung immer pünktlich bezahlt. Vor zwei Monaten hatten
wir aufgrund eines Wasserrohrbruchs einen Schaden im Keller und haben
den unserer Versicherung gemeldet. Diese hat den Schaden zwar reguliert, uns nun allerdings den Vertrag gekündigt. Darf sie das so einfach, auch wenn wir immer unseren Verpflichtungen
nachgekommen sind? Es erweist sich nämlich als sehr schwierig, nun bei
einer anderen Versicherung einen Vertrag zu erhalten. Wir sind sehr dankbar für Hilfe.

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Samstag, 28. Dezember 2013, 11:31

Ja sie darf! Dieses außerfristgemäße Kündigungsrecht gilt für beide Seiten, also für den Versicherer und den Versicherten. Sie könnten also auch kündigen, auch wenn die Versicherung zu Ihrer Zufriedenheit reguliert hat. Allerdings scheint mir die Kündigung bei nur einem Versichrungsfall
reichlich übertrieben. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung die Kündigung
Ihrerseits bestätigt, dann haben Sie es leichter einen neuen Versicherer
zu finden. Die Vorschäden müssen Sie aber bei Neuantrag immer angeben.
Geschieht dies nicht, haftet der Versicherer später nicht.