Hallo Blogger,
also dazu doch noch ein kleiner Beitrag zum Kündigungsrecht bei Versicherungen. Im Normalfall haben die Versicherungen eine bestimmte Laufzeit, während der nicht gekündigt werden kann. Und sie verlängern sich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, automatisch um einen weiteren Zeitraum, meist ein Jahr (kann aber auch länger sein!), wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Diese Kündigung muss meistens drei Monate vor Ablauf bei der Versicherung vorliegen.
Unbeschadet dessen sind Sonderkündigungsrechte üblich. So dann, wenn der Versicherungsgegenstand den Eigentümer wechselt. Denn sonst müsste streng genommen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf der Versicherung weiter zahlen, was aber wohl nicht in dessen Sinne wäre. Also muss der Versicherungsvertrag gekündigt werden und dann vom neuen Eigentümer neu abgeschlossen werden. Streng genommen hätten also die Eltern kündigen müssen; vermutlich wollten sie aber die Angelegenheit vereinfachen und den bereits bezahlten Beitrag gelten lassen, so dass der Versicherungswechsel erst zur nächsten Beitragsfälligkeit vorgenommen worden wäre. Die Versicherung ist in diesem Falle aber den rechtlich einwandfreien Weg gegangen und hat den Versicherungsvertrag von sich aus beendet.
Richtig und üblich ist auch, dass sie automatisch ein Angebot für die neue Versicherung unterbreitet. Dass sie dabei die Prämien erhöht, das ist dann möglich, wenn es sich bei der Vorversicherung um einen länger laufenden Vertrag handelt und inzwischen allgemeine Änderungen bei den Prämien vorgenommen wurden. Das aber die Selbstbehalte weggelassen wurden und dadurch ein wesentlich teurer Tarif angeboten würde, das ist wirklich Dummheit vom BGV. Da braucht er sich nicht zu wundern, wenn sich seine Kunden ärgern und dann sehr genau vergleichen - und sich im Zweifel für eine andere Versicherung entscheiden.
Sonderkündigungsrechte gibt es in der Regel übrigens auch beim Schadenfall. Auch dann kann die Versicherung oder auch der Versicherte kündigen. Hierbei kann eine spezielle Kündigungsfrist gelten.
So, das wärs -
Fritz