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Samstag, 24. November 2012, 15:04

Versicherung kündigt Feuerversicherung

Hallo Bloggemeinde,

ich habe zusammen mit meinem Ehemann das Wohnhaus meiner Eltern gekauft. Meine Eltern haben den Eigentumsübergang ihrer Feuerversicherung, der BGV, gemeldet und mitgeteilt, dass wir die Versicherung weiter führen möchten. Prompt hat die Versicherung gekündigt. Ist das eigentlich so üblich? Doch nicht nur das, die Versicherung hat auch gleich ein neues Angebot geschickt, wesentlich teurer als das, was meine Eltern bisher gezahlt haben. Wenn man es genau betrachtet, dann hat die Versicherung nicht nur die Beiträge erhöht, sondern auch noch den bisher geltenden Selbstbehalt einfach weggelassen, den wir doch übernehmen wollten.

Unter den Umständen werden wir uns natürlich erst mal andere Angebote einholen. Das hat schon ein "Gschmäckle", wie von dieser Versicherung mit ihren Kunden umgesprungen wird.

Grüße,
Franzi

Küchenmontage

Absauganlage Werkstatt

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Donnerstag, 29. November 2012, 15:07

Eigentümer wechselt - Gebäudeversicherung kündigt

Hallo Franzi,

das finden wir richtig dumm von der Versicherung. Zwar hat sie nach den allgemein geltenden und sicher auch nach den von deinen Eltern vereinbarten Bedingungen recht und kann bei einem Wechsel des Eigentümers kündigen. Aber dass sie dann ein teureres Angebot schickt und den Beitrag kräftig erhöht!

Da hilft nur eines: nach einer anderen Versicherung suchen. Leider gibt es, so viel wir wissen, nicht so viele günstige Versicherungen auf diesem Gebiet. Vor Jahren war mal die Badische Gebäudeversicherung recht günstig, aber die hat dann die Prämien kräftig erhöht, als die Monopolversicherung von der Sparkassen-Versicherung geschluckt wurde. Inzwischen scheint sie aber wieder recht günstig zu sein. Versucht es doch da mal!

Außerdem könnt ihr auch bei Direktversicherern wie der Cosmos anfragen. Das ist vor allem auch dann interessant, wenn es nicht nur um die reine Gebäudeversicherung geht. Habt ihr den Leitungswasserschaden mit versichert? Das ist so ein Punkt, der von den Versicherern sehr unterschiedlich kalkuliert wird. Es kann sein, dass die Basisprämie für die Feuerversicherung zwar höher liegt, aber dafür beim Leitungswasser niedrigere Tarife zum Ansatz kommen, und unter dem Strich ist dann die Cosmos günstiger.

Außerdem: es macht zwar Mühe, ist aber ganz nützlich, sich die Bedingungen einmal näher anzuschauen. Beim Kündigungsrecht (siehe oben) sind sich wohl alle einig. Aber bei den verschiedenen Zusätzen wie Meldepflichten, Einbeziehung von Nebenkosten in die Versicherung und ähnliches kann es deutliche Unterschiede geben.

Und noch etwas: seid vorsichtig mit Aussagen über den Bauzustand. Wenn das Gebäude einmal eingeschätzt ist, dann muss sich auch die nachfolgende Versicherung daran halten. Erst bei erheblichen Wertverbesserungen wie der Solaranlage auf dem Dach oder dem Anbau ist eine Neueinschätzung erforderlich. Die Versicherungen nehmen da gerne andere Angaben als Anlass für eine Erhöhung der Versicherungssumme - also Vorsicht mit Äußerungen!

Viele Grüße

Dorte

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Donnerstag, 29. November 2012, 15:21

Kündigungsrecht bei Versicherungen

Hallo Blogger,

also dazu doch noch ein kleiner Beitrag zum Kündigungsrecht bei Versicherungen. Im Normalfall haben die Versicherungen eine bestimmte Laufzeit, während der nicht gekündigt werden kann. Und sie verlängern sich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, automatisch um einen weiteren Zeitraum, meist ein Jahr (kann aber auch länger sein!), wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Diese Kündigung muss meistens drei Monate vor Ablauf bei der Versicherung vorliegen.

Unbeschadet dessen sind Sonderkündigungsrechte üblich. So dann, wenn der Versicherungsgegenstand den Eigentümer wechselt. Denn sonst müsste streng genommen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf der Versicherung weiter zahlen, was aber wohl nicht in dessen Sinne wäre. Also muss der Versicherungsvertrag gekündigt werden und dann vom neuen Eigentümer neu abgeschlossen werden. Streng genommen hätten also die Eltern kündigen müssen; vermutlich wollten sie aber die Angelegenheit vereinfachen und den bereits bezahlten Beitrag gelten lassen, so dass der Versicherungswechsel erst zur nächsten Beitragsfälligkeit vorgenommen worden wäre. Die Versicherung ist in diesem Falle aber den rechtlich einwandfreien Weg gegangen und hat den Versicherungsvertrag von sich aus beendet.

Richtig und üblich ist auch, dass sie automatisch ein Angebot für die neue Versicherung unterbreitet. Dass sie dabei die Prämien erhöht, das ist dann möglich, wenn es sich bei der Vorversicherung um einen länger laufenden Vertrag handelt und inzwischen allgemeine Änderungen bei den Prämien vorgenommen wurden. Das aber die Selbstbehalte weggelassen wurden und dadurch ein wesentlich teurer Tarif angeboten würde, das ist wirklich Dummheit vom BGV. Da braucht er sich nicht zu wundern, wenn sich seine Kunden ärgern und dann sehr genau vergleichen - und sich im Zweifel für eine andere Versicherung entscheiden.

Sonderkündigungsrechte gibt es in der Regel übrigens auch beim Schadenfall. Auch dann kann die Versicherung oder auch der Versicherte kündigen. Hierbei kann eine spezielle Kündigungsfrist gelten.

So, das wärs -

Fritz

Experte

unregistriert

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Samstag, 20. April 2013, 10:17

Hallo,

Hallo Bloggemeinde,

ich habe zusammen mit meinem Ehemann das Wohnhaus meiner Eltern gekauft. Meine Eltern haben den Eigentumsübergang ihrer Feuerversicherung, der BGV, gemeldet und mitgeteilt, dass wir die Versicherung weiter führen möchten. Prompt hat die Versicherung gekündigt. Ist das eigentlich so üblich?

Dies ist unüblich. Normalerweise geht der Versicherungsschutz auf den neuen Eigentümer über.

Doch nicht nur das, die Versicherung hat auch gleich ein neues Angebot geschickt, wesentlich teurer als das, was meine Eltern bisher gezahlt haben. Wenn man es genau betrachtet, dann hat die Versicherung nicht nur die Beiträge erhöht, sondern auch noch den bisher geltenden Selbstbehalt einfach weggelassen, den wir doch übernehmen wollten.

Allerdings vermute ich, dass die Vertragsbedingungen der Eltern schon uralt sind und daher auch erneuert werden sollten. Denn was bringt eine billige Versicherung, wenn im Schadensfall nur die Hälfte gezahlt wird ?

Unter den Umständen werden wir uns natürlich erst mal andere Angebote einholen. Das hat schon ein "Gschmäckle", wie von dieser Versicherung mit ihren Kunden umgesprungen wird.

Sehe ich nicht so - ich betrachte es eher als Fürsorge des Versicherers.

Grüße,
Franzi
Viele Grüße